Diese AGB gelten für alle Aufträge zwischen Joshua Stratmann, Dot Wave Studios (nachfolgend „Anbieter"), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde").
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Anbieters in den Bereichen Musikproduktion, Mixing & Mastering, Songwriting und Ghostproducing. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich (z. B. per E-Mail) bestätigt wurden.
Der Anbieter erbringt kreative Dienstleistungen rund um Musikproduktion, Mixing, Mastering, Songwriting sowie Ghostproducing. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Absprache. Die Zusammenarbeit erfolgt remote oder im Studio auf Borkum.
Nach deiner Anfrage besprechen wir dein Projekt. Nach Absprache erhältst du eine kostenlose Preview (ein kurzer Ausschnitt), damit du den Vibe einschätzen kannst, bevor du dich entscheidest. Eine verbindliche Kaufentscheidung kommt erst zustande, sobald du den Auftrag bestätigst (z. B. per E-Mail).
Zum Schutz vor unbefugter Nutzung wird die kostenlose Preview mit einem Wasserzeichen versehen — bei Beats z. B. durch hörbare Producer-Tags. Diese werden nach vollständiger Bezahlung entfernt. Songtexte (Lyrics) werden vor vollständiger Bezahlung nicht zur Veröffentlichung freigegeben. ⚠️ Schutz-/Wasserzeichen-Klausel rechtlich prüfen lassen.
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Die Bezahlung erfolgt, nachdem du auf Basis der Preview dein OK gegeben hast, und vor Auslieferung des fertigen Produkts; die fertigen Dateien werden nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert.
Für ein gutes Ergebnis stellt der Kunde alle nötigen Informationen und Materialien bereit (z. B. Briefing, Referenzen, Aufnahmen, Texte). Verzögert sich die Mitwirkung, verschiebt sich die Lieferzeit entsprechend.
Sofern im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben (z. B. bei Aktionen oder Willkommensgeschenken), sind vier Korrekturschleifen inklusive. Eine Korrektur umfasst dabei Anpassungen im Rahmen des bestehenden Entwurfs — etwa Mixing-Entscheidungen oder kleinere Änderungen am Arrangement (z. B. an den Drums). Grundlegende Neuausrichtungen oder umfangreiche Umbauten, die über solche Feinanpassungen hinausgehen, gelten nicht als Korrektur und werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
Die Lieferung erfolgt digital in den vereinbarten Formaten. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte am fertigen Werk im vereinbarten Umfang. Beim Ghostproducing überträgt der Anbieter dem Kunden sämtliche Rechte am Werk; der Anbieter tritt nicht als Urheber in Erscheinung, verzichtet auf eine Namensnennung und nutzt das Werk nicht als Referenz. Der Kunde darf das Werk als sein eigenes veröffentlichen und verwerten.
Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen von Aufträgen entstandene Werke als Referenz zu nutzen (z. B. auf der Website und in sozialen Medien), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Beim Ghostproducing ist eine Referenznutzung ausgeschlossen (siehe § 8).
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Da die Leistungen des Anbieters individuell nach den Wünschen und Vorgaben des Kunden angefertigt werden, ist das Widerrufsrecht für solche maßgefertigten Leistungen gesetzlich ausgeschlossen (vgl. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Spätestens mit der Bezahlung und der Freigabe zur Auslieferung des fertigen Werks bestätigt der Kunde die Beauftragung; ein nachträglicher Widerruf — etwa wegen Nichtgefallens nach erfolgter Freigabe — ist damit ausgeschlossen. ⚠️ Vollständige Widerrufsbelehrung rechtlich prüfen/ergänzen lassen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. ⚠️ Haftungsklausel rechtlich prüfen lassen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Datum bei Veröffentlichung einsetzen